HALLEN-/PLATZORDNUNG


Erstfassung der Ordnung auf dem Hundeplatz von L.A.R.A. Hundeschule

 

Aufgrund der Anforderung des Veterinäramts wird diese

 

Hallen- und Platzordnung

 

erlassen.

Präambel

Um einen reibungslosen Umgang, während dem Training zu gewährleisten werden bestimmte Regeln benötigt. Diese sollen zum Wohle aller dienen, um die gemeinsamen Ziele leichter zu erreichen. Jeder hat sich auf dem Gelände so zu verhalten, dass einem friedlichen Miteinander nichts im Wege steht und ein positives Bild von uns Hundehaltern in der Öffentlichkeit gefördert wird.

 

I. Hallen- und Platzordnung

 

§1

Allgemeines

[1) Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberster Grundsatz in unserer Hundeschule.

(2) Die Aufsicht auf dem Trainingsgelände obliegt dem Vorstand, den Ausbildern und dem Platzwart. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

 

§ 2 

Haftung

(1) Für jegliche Schäden, sowie für verlorenes Eigentum wird seitens der Hundeschule keine Haftung übernommen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das Betreten des Trainingsgeländes geschieht auf eigene Gefahr.

(2) Eltern haften für ihre Kinder. Das Betreten des Geländes dar für Kinder nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten geschehen und ist nicht als Spielplatz zu benutzen.

(3) Ebenso haften Hundehalter für ihre Hunde und die entstandenen Schäden nach gesetzlicher und rechtlicher Grundlage.

(4) Entstandene Schäden sind unverzüglich zu melden.

 

§3

Instandhaltung, Verunreinigungen

(1) Gelände, Hallenboden, Geräte und Zäune sind mit Sorgfalt zu behandelt. Sollte dies nicht der Fall sein oder in jeglicher Art etwas mutwillig beschädigt wird, greift §2 Satz 1.

(2) Kotbeutel sind selbst mitzubringen

(3) Das Trainingsgelände ist sauber zu halten. Verunreinigungen sind vom Hundeführer unverzüglich mit den selbst mitzunehmenden Kotbeuteln zu beseitigen und zu entsorgen. Die Benutzer des Platzes werden gebeten, dass sich ihre Hunde möglichst vor Betreten des Platzes lösen. Ist dies ohne Erfolg, stehen für diese Fälle am Platz hierfür vorgesehene Mülleimer.

(4) Hundehalter von Rüden werden gebeten, darauf zu achten, ihre Hunde nicht überall markieren zu lassen.

(5) Außerhalb der Halle werden alle Raucher gebeten, die dafür vorgesehenen Behälter zu nutzen und die Zigaretten nicht auf den Boden zu werfen.

 

§4

Voraussetzungen zur Teilnahme am Übungsbetrieb

(1) Sollte ein Mitglied zu einer Trainingseinheit nicht erscheinen können, ist die Anwesenheit rechtzeitig zu entschuldigen und abzusagen.

(2) Zutritt zum Platz haben ausschließlich gesunde Hunde die eine gültige Tollwutimpfung, sowie eine bestehende Haftpflichtversicherung vorzuweisen haben

(3) Hunde mit Ungezieferbefall haben keinen Zutritt

(4) Den Ausbildern/innen wird das Recht vorbehalten kranke oder krank wirkende Hunde vom Training auszuschließen.

(5) Das Füttern fremder Hunde mit Leckereien soll nur nach Absprache mit dem Hundeführer erfolgen.

(6) Sollte der Ausbilder es für nötig erachten, dass ein Hund (ggf. vorläufig) nur mit Maulkorb am Training teilnimmt, so ist dieser Anordnung vom Hundebesitzer Folge zu leisten. Ein Maulkorb ist ein sinnvolles Hilfsmittel, das dem Hund mehr Freiheit und dem Hundeführer und dem Übungsleiter mehr Sicherheit gibt.

(7) Das Anlegen oder Tragen von Strom-/Stachelhalsbändern oder ähnliches ist verboten.

 

§5

Freilauf

(1) Auf dem Trainingsgelände gilt die allgemeine Leinenpflicht.

(2) Jeder Hundehalter hat seinen Hund während dem Freilauf zu beaufsichtigen. (3) Das Ableinen von Hunden ist ohne vorherige Absprache zu vermeiden.

 

§6

Parksituation

(1) Bei Ankunft am Trainingsgelände immer zum Tor reinfahren.

(2) Geparkt wird ausschließlich auf dem eingezeichneten Schotterplatz.

(Siehe Anhang, rot markierte Fläche)

(3) Vor Eintritt in die Halle bzw. auf die Grünfläche, ist zu warten, bis die vorherige Gruppe das jeweilige Gelände vollständig verlassen hat. (Hunde bitte im Auto lassen)

 

§7

Verstöße gegen die Platzordnung

(1) Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen der Ausbilder können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus der Hundeschule zur Folge haben.

 

§8

Schlussbestimmung

(1) Oberster Grundsatz der Hundeschule ist Kameradschaft und Freundschaft, sowie der artgerechte Umgang mit dem Hund.

 

§9

Inkrafttreten

(1) Diese Platzordnung tritt mit Bekanntgabe in Kraft.

 

 

II. Spezifische Hallenordnung

 

§1

Instandhaltung, Verunreinigung

(1) Straßenschuhe sind im Eingangsbereich der Halle gegen Hallenschuhe zu tauschen.

(2) Ausgeschlossen hiervon sind Stollenschuhe.

(3) In der Halle ist das Rauchen strengstens verboten.

(4) Hundepfoten sind vor Betreten der Trainingsfläche zu säubern. Hierdurch sollen Verunreinigungen des Teppichs vermieden werden.

(5) Sollte sich ein Hund in der Halle lösen, ist dies unverzüglich dem Trainer zu melden, so dass dieser entsprechende Hygienemaßnahmen durchführen kann.

(6) Wassernäpfe sind außerhalb der Kunstrasenfläche zu platzieren.

(7) Die Paragraphen 1-9 der Hallen- und Platzordnung finden entsprechend Anwendung.